AGB
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma
WONDERLAND MUSIC
Oliver Schwarz GbR
Südring 32 b
D-33154 Salzkotten
( nachstehend WONDERLAND MUSIC genannt )
Stand 09 / 2018
Geltungsbereich
- Für Lieferungen und Leistungen aus dem Hause WONDERLAND MUSIC gelten nachstehende Geschäftsbedingungen- und bestimmungen. Sie werden durch die Erteilung eines Auftrages vom Auftraggeber ausdrücklich anerkannt.
- Mündliche Absprachen bedürfen, zur verbindlichen Ausführung, der schriftlichen Bestätigung durch WONDERLAND MUSIC.
Preise und Angebote
- Alle Preise im Angebot der WONDERLAND MUSIC haben nur Gültigkeit, wenn die im Angebot zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert in den Vertrag übernommen werden.
- Die Preise von WONDERLAND MUSIC beinhalten keine Mehrwertsteuer.
- Die Preise der WONDERLAND MUSIC verstehen sich ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
- Jede Änderung auf Veranlassung des Auftraggebers gehen zu dessen Lasten. Demos, Muster, Sicherheitskopien und ähnliche Vorarbeiten und Dienstleistungen die vom Auftraggeber veranlasst worden sind, werden berechnet, auch wenn ein schriftlicher Auftrag nicht erteilt wird.
Zahlung
- Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung, spätestens am Tage des angegebenen Zahlungszieles zu erfolgen.
- Es wird grundsätzlich kein Skonto gewährt.
- Bei größeren Aufträgen oder geleisteten Arbeiten kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
- Zahlungen sind nur in der vereinbarten Art und Weise vorzunehmen.
- Sieht die Firma WONDERLAND MUSIC nach Vertragsschluss die Erfüllung der Zahlung durch den Auftraggeber gefährdet (Verschlechterung der Vermögensverhältnisse), so kann WONDERLAND MUSIC Vorauszahlungen verlangen, oder die Weiterarbeit einstellen. Dieses Recht behält sich WONDERLAND MUSIC auch vor, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Leistungen im Rückstand befindet, die auf dem selben rechtlichen Verhältnis beruhen.
Lieferung
- Hat sich WONDERLAND MUSIC zum Versand verpflichtet, so nimmt sie diesen für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die, zwecks Transport durchführende Person bzw. Firma übergeben worden ist.
- Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von WONDERLAND MUSIC ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Gerät die Firma WONDERLAND MUSIC in Rückstand, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
- Betriebsstörungen - im Betrieb der Firma WONDERLAND MUSIC als auch bei dessen Zulieferern - insbesondere Streik, Aussperrung, sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses.
- Der Firma WONDERLAND MUSIC steht an vom Auftraggeber angelieferte Aufnahmen, Demos, Tonträger und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
Eigentumsvorbehalt
- Das Eigentum an den gelieferten Waren geht erst dann auf den Käufer über, wenn sämtliche Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer erfüllt sind. Bis zu diesem Zeitpunkt unterliegt der Verkäufer einem Verfügungsverbot hinsichtlich der Ware, die Vertragsgegenstand geworden ist.
- Der Käufer ist verpflichtet, bei Zugriffen von Dritten (Pfändung, Zurückbehaltungsrecht oder ähnliches) auf den Umstand hinzuweisen, dass die Ware unter Eigentumsvorbehalt des Verkäufers steht.
- Der Verkäufer ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. Dies gilt gemäß § 13 Abs. 3 Verbraucherkreditgesetz stets als Rücktritt vom Vertrag.
Beanstandungen, Gewährleistungen
Medien
- Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware sowie der zur Korrektur übersendeten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Abnahme auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Abnahmeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind, oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
- Die Firma WONDERLAND MUSIC ist verpflichtet bei berechtigten Beanstandungen nach ihrer Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, oder der Firma WONDERLAND MUSIC, oder ihren Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz, oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung, oder Ersatzlieferung.
- Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
- Es besteht keine Prüfungspflicht seitens der Firma WONDERLAND MUSIC bei Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Auftraggeber, oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten.
Haftung
- Die Firma WONDERLAND MUSIC haftet grundsätzlich nur, soweit sie Schäden durch vorsätzliches, oder grob fahrlässiges Handeln verursacht hat.
- Die Haftung ist auf kostenlose Fehlerbehebung und kostenlosen Ersatz des vertragsgegenständlichen Aufnahme bzw. Dienstleistung beschränkt . Darüber hinausgehende Ansprüche, zum Beispiel Ersatz der Ausfallzeit bzw. nicht zustande gekommener Geschäfte und andere indirekte Schäden, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Urheberrechte und Nutzungsrechte
- Die Urheberrechte verbleiben vollständig bei der Firma WONDERLAND MUSIC und den beteiligten Komponisten, soweit diese Rechte nicht ausdrücklich in einem gesonderten Vertrag teilweise, oder vollständig übertragen werden. Dies gilt insbesondere für die Aspekte Gesamtgestaltung, Konzeption, Komposition, künstlerische Realisierung und Aufnahme bzw. Design. Hiermit bestätigt der Auftraggeber der Firma WONDERLAND MUSIC, dass sämtliche Ton- und Video-Aufnahmen, Samples, Abbildungen, Grafiken und Texte auf urheberrechtliche Verpflichtungen überprüft wurden, die notwendigen Freigaben vorliegen und ggf. anfallende Lizenzgebühren vom Auftraggeber gezahlt werden.
- Vom Urheber nicht freigegebene Ton- und Video-Aufnahmen, Samples, Abbildungen, Grafiken, Texte etc. dürfen für eine Produktion nicht verwendet werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Firma WONDERLAND MUSIC nicht freigegebene Werke mitzuteilen, damit diese aus der Produktion entfernt werden.
- Mit der vollständigen Bezahlung erhält der Auftraggeber ein nicht übertragbares Nutzungsrecht an dem Produkt der Firma WONDERLAND MUSIC, es sei denn ein übertragbares Nutzungsrecht wird in einem gesonderten Übernahme-Vertrag geregelt.
- WONDERLAND MUSIC behält sich das Recht vor, mit dem Produkt in den üblichen Medien zu werben, bzw. den Vertragspartner als Referenz zu nennen. Dies kann durch Abbildungen sowie über funktionsfähige Ausschnitte des Produktes geschehen.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
- Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
- Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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